Berlin bekommt ein neues Schulgesetz
1. Folge: Die Grundschulen

„Der Ernst des Lebens beginnt“ heißt es wieder im Volksmund, wenn Berlins Erstklässler mit großen Schultüten in den Händen im August eingeschult werden. Erfahrungsgemäß braucht es dann ein paar Tage bis die Eltern zusammen mit ihren Sprösslingen den Alltag neu organisiert haben. Und nun ist auch noch ein neues Schulgesetz in Arbeit. Um Verunsicherungen entgegen zu treten, werden an dieser Stelle die wichtigsten geplanten Veränderungen für die Grundschüler zusammengefasst.

Zurzeit befindet sich der Entwurf zum neuen Schulgesetz nach der ersten Lesung im Ausschuss des Abgeordnetenhauses. Die zweite Lesung ist für den Oktober geplant. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz 2004 in Kraft treten, wobei die Umsetzung nicht von heute auf morgen sondern schrittweise erfolgen wird.

Grundsätzlich bleibt die sechsjährige Grundschule erhalten. Allerdings können die Kinder nun schon mit 5 1/2 Jahren eingeschult werden. Die ersten und zweiten Klassen werden zu einer pädagogischen Einheit - der Schulanfangsphase - zusammengefasst. Die Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Schulanfangsphase je nach persönlicher Entwicklung in einem bis drei Jahre. Ab der dritten Klasse wird dann Englisch oder Französisch als erste Fremdsprache unterrichtet.

Auch bezüglich der Betreuung der Kinder wird es eine Neuerung geben. Im gesamten Stadtgebiet sollen die Grundschulen in verlässliche Halbtagsgrundschulen umgewandelt werden. Das würde bedeuten, dass die Öffnungszeit der Grundschulen in der Regel sechs Zeitstunden an fünf Unterrichtstagen umfasst. Außerdem können Ganztagsschulen eingerichtet werden, die entweder in Form des offenen Ganztagsbetriebes oder in gebundener Form, d.h. bei denen die Betreuungs- und Unterrichtsphasen ineinander greifen, arbeiten.
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Stärkung der Eigenständigkeit der Schulen - und zwar sowohl in finanzieller als auch in pädagogischer Hinsicht. Wie ein Manager soll ein Schulleiter in Zukunft den Schulbetrieb leiten. Diese Veränderung ist nicht unerheblich, denn nun sind schulbezogene Ausschreibungen und eine eigenverantwortliche Auswahl der Lehrkräfte und des schulischen Personals möglich. Auch können zugewiesene Finanzmittel eigenständig verwaltet werden.

Jede Schule soll ein Konzept entwickeln, in dem der Ist-Zustand und die anvisierten Ziele bezüglich der Arbeit mit den Kindern beschrieben werden. Eine regelmäßige Bewertung soll die Umsetzung dieses Schulprogrammes kontrollieren. Die Schulen und die Schulaufsichtsbehörde sind zu einer kontinuierlichen Qualitätssicherung verpflichtet. Letztere muss regelmäßig - spätestens alle fünf Jahre - einen Bildungsbericht abschließen. Wichtig ist nach dem Gesetzentwurf die Öffnung der Schulen nach außen. Eine enge Kooperation mit der Jugendhilfe, mit öffentlichen und freien Trägern sowie mit Sportvereinen wird ausdrücklich gewünscht.

Die Zusammensetzung und das Aufgabengebiet der Schulkonferenz verändert sich. Sie konstituiert sich nun aus der/die Schulleiter/in, vier Lehrkräften, vier Schüler/innen (ab der Jahrgangsstufe 7 stimmberechtigt), vier Elternvertretern sowie einer der Schule nicht angehörenden Person. Die Schulkonferenz wird das oberste Beschluss- und Beratungsgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie wird zukünftig viele Aufgaben übernehmen, die bislang die Gesamtkonferenz innehatte.

Anett Baron
ehrenamtliche Redakteurin

Im Internet:
www.sensjs.berlin.de/schule/rechtsvorschriften/thema_rechtsvorschriften.asp

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