Gesucht: Schöffe / Schöffin am Strafgericht

Am 1. Januar 2005 beginnt eine neue Amtszeit für die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten in ganz Deutschland. Auch das für alle Strafsachen in Berlin zuständige Amts- und Landgericht Tiergarten braucht wieder geeignete Bürgerinnen und Bürger, die für vier Jahre gleichberechtigt neben den Berufsrichtern Recht sprechen wollen. Bereits jetzt beginnen die Bezirksverwaltungen Kandidaten für die Vorschlagslisten zu suchen, die von den Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden. Aus diesen Listen wählt dann wiederum der Schöffenwahlausschuss die künftigen Haupt- und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2005 bis 2008.

Was macht ein Schöffe?
Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter an einem Strafgericht. Er urteilt gemeinsam mit Berufsrichtern über die Schuld oder Unschuld von Angeklagten und legt ein entsprechendes Strafmaß fest. Bis auf wenige Ausnahmen ist er in der Hauptverhandlung den Berufsrichtern gleichgestellt. Er darf Zeugen, Sachverständige und Angeklagte befragen. Er entscheidet mit, ob die Öffentlichkeit bei einer Verhandlung ausgeschlossen wird oder ein Haftbefehl ergeht. Dabei ist er unabhängig, an keinerlei Weisungen der Berufsrichter gebunden und hat sich in der Urteilsfindung diesen nicht unterzuordnen.
Jugendschöffen nehmen diese Aufgabe an den Jugendgerichten wahr. Sie sind vorrangig für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zuständig.

Welche formalen Voraussetzungen sind notwendig, um Schöffe zu werden?
Schöffe kann jeder zwischen 25 und 70 werden, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens einem Jahr in seiner Gemeinde wohnt, nicht vorbestraft ist und dem die Bekleidung öffentlicher Ämter durch Richterspruch nicht aberkannt wurde. Jugendschöffen sollten zudem über Erfahrungen aus der Jugendarbeit verfügen.

Gibt es einen idealen Schöffen?
Sicher nicht, denn "Schöffe werden ist nicht schwer, Schöffe sein dagegen sehr". Als Nichtjurist hat er die vorrangige Aufgabe, seine Lebenserfahrung, Wertvorstellungen und damit einhergehendes Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einzubringen, um mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu schaffen. Ein Urteil "im Namen des Volkes" erhält damit seine Legitimation. Wer Schöffe werden will, muss keinerlei juristische Kenntnisse mitbringen. Benötigt werden hingegen gesunder Menschenverstand, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein sowie Unvoreingenommenheit.

Was muss man tun, um Schöffe / Jugendschöffe zu werden?
Interessierte Bürger melden ihre Bewerbung für das Schöffenamt in ihrem Bezirksamt an. Bewerber für das Jugendschöffenamt wenden sich direkt an das Jugendamt. Auch gesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften, Vereine und Gruppen können geeignete Kandidaten vorschlagen. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt dann die Vorschlagsliste, die an das Amtsgericht weitergeleitet wird. Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Wer tatsächlich Schöffe bzw. Jugendschöffe wird, entscheidet der Schöffenwahlausschuss. Er wählt aus den eingegangenen Vorschlagslisten der Stadtbezirke die notwendige Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht. Dabei wird nach Möglichkeit auf eine proportional gleichmäßige Verteilung über alle Alters- und Berufsgruppen geachtet sowie auf die gleiche Anzahl von Frauen und Männern. Unterteilt wird bei der Wahl auch gleichzeitig in Haupt- und Hilfsschöffe. Die neuen Hauptschöffen erhalten mit der Benachrichtigung ihrer Berufung gleichzeitig die Zuordnung zu einer Kammer für das erste Amtsjahr und die damit verbundenen (voraussichtlichen) Sitzungstermine. Hilfsschöffen erhalten lediglich ihre Wahlmitteilung. Sie sind nicht konkreten Kammern und Sitzungstagen zugeordnet, weil sie bei Ausfall eines Hauptschöffen sofort ersatzweise zu diesem Verfahren herangezogen werden. Maximal sollte ein Schöffe zwölfmal im Jahr zu Terminen geladen werden.
Wo erhalten Sie mehr Informationen über das Schöffenamt?
VHS Tempelhof-Schöneberg: 22. 11. 2003, 20. 3. 2004, jeweils 10.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr; Tel: 7560 3516; VHS Mitte: 12. 11. 2003, 18.00 - 20.30 Uhr, Tel.: 200 927 442; VHS Friedrichshain-Kreuzberg: 25. 11. 2003: 15.00 - 17.00 Uhr, Tel.: 232 446 06.
Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin: Bettina Cain, Tel. (030) 82 70 1156 (abends), email: BettinaCain@freenet.de, Internet: www.schoeffen-bb.de

Bettina Cain


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