"Ein-Euro-Jobs"
Zusatzjobs mit MAE - Frust oder Lust

Im Schöneberger "Kick" werden seit Jahren für Menschen, die aus unterschiedliche Gründen erwerbslos sind, Beschäftigungs- Qualifizierungs- und Beratungsangebote durchgeführt. Dazu gehörten bisher sogenannte FKZ-Maßnahmen (FKZ=Festkostenzuschuss), in deren Rahmen Sozialhilfeempfänger im gemeinnützigen, sozialen Bereich arbeiten und sich qualifizieren konnten. Nach den Erfahrungen der Leiterin des "Kick", einer Einrichtung des Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V., Frau Konermann, waren und sind viele Teilnehmer interessiert an diesen Tätigkeiten und engagierte Mitarbeiter. Sie fühlen sich nicht mehr ausgegrenzt, erhalten wieder Anerkennung und darüber hinaus Hilfe bei Problemen, die eine Arbeitsaufnahme bisher beeinträchtigten oder verhinderten. Vorher ungenutzte Angebote zur Hilfe und Selbsthilfe werden kennengelernt und angenommen.

Besonders erfreulich war die Vermittlung einiger Mitarbeiter/innen in sozialversicherungspflichtige Jobs. Eine Frau konnte eine frei werdende Stelle neu besetzen nach der Betreuung von demenziell erkrankte Menschen in einer Wohngemeinschaft und Qualifizierung in einem "200-Stunden Basis-Pflegekurs". Eine andere bewarb sich während ihrer Tätigkeit im Nachbarschaftsheim Schöneberg im neu eröffneten Hospiz und erhielt einen festen Arbeitsplatz. Das vorherige Kennenlernen durch die FKZ-Maßnahme war vorteilhaft.

In den neu angebotenen gemeinnützigen Tätigkeiten, durch Medien als "Ein-Euro-Job" bekannt, amtlich eine "MAE-Maßnahme", sieht die Leitern des "Kick" Parallelen zu den bisherigen FKZ-Maßnahmen. MAE steht für die Mehraufwandsentschädigung von 1 bis 1.50 Euro pro Stunde geleisteter Arbeit, zusätzlich zur monatlichen Unterstützung durch Arbeitslosengeld II. Davon sind durch die Tätigkeit anfallende Kosten wie Fahrgeld zu zahlen.

In Schöneberg/Tempelhof wird von ca. 24.000 Erwerbsfähigen ausgegangen, die Anfang 2005 keine bezahlte Arbeit haben. Der Stadtrat für Soziales, Herr Bernd Krömer, rechnet immerhin 2005 mit 51 Millionen Euro für arbeitsfördernde Maßnahmen, eingespart durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es wird angestrebt, von den Arbeitslosengeld II-Empfängern etwa 52 Prozent der Jugendlichen und 23 Prozent der Erwachsenen zu "aktivieren" - vor allem in Tätigkeiten mit MAE.

Für MAE-Maßnahmen haben sich die Verantwortlichen auf verbindliche Kriterien verständigt - natürlich in Amtsdeutsch:

Gemeinnützigkeit - die Arbeiten dürfen nicht privaten, erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen, also nicht in Konkurrenz zu anderen Angeboten auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt stehen.

Zusätzlichkeit - Arbeiten, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden.

Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit - Eignung zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit oder Hinführung an die Integration in Arbeit.

Gesamtgesellschaftliches Interesse - beispielsweise Verbesserung der Infrastruktur.

Neutralität - keine Wettbewerbsverzerrung am Markt. Keine Gefährdung bestehender Arbeitsverhältnisse.

Für diese Zusatzjobs gibt es viele Ideen, Angebote und Nachfragen. Streng genommen bieten sich Tätigkeiten an, die bisher nur ehrenamtlich geleistet wurden. Kundige betonen, daß es gerade im sozialen Bereich notwendig ist, Tätigkeiten freiwillig zu übernehmen. Natürlich hängt der Erfolg jeder Tätigkeit auch von der Motivation und den persönlichen Fähigkeiten ab.

Zusatzjobs sind befristet und keine Perspektive für Arbeitslose. Sie können Perspektiven eröffnen, im persönlichen und allgemeinen Interesse. In den nächsten Ausgaben wird es weitere Beiträge zum Thema Zusatzjobs mit MAE geben. Es geht um Sinn oder Unsinn, Gewinn oder Verschwendung, um Lebensqualität für viele Menschen, hier, jetzt und in Zukunft.

Annetta Mansfeld

März 2005  StadtteilzeitungInhaltsverzeichnis                         

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