Antragsfrist endet am 28. März
Anträge auf Kulturförderung in Tempelhof-Schöneberg

Für das Jahr 2007 stehen wieder Kultur-Projektförderungsmittel des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zur Verfügung und können bis zum 28. März beantragt werden.

Künstler und Künstlerinnen - Einzelpersonen genauso wie freie Gruppen - können für kulturelle Projekte Fördermittel bekommen. Grundsätzlich sind Projekte aus allen kulturellen Sparten zugelassen.
Grundlegende Bedingung ist, dass die Projekte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erstmals präsentiert werden. Gefördert werden nur einzelne Projekte. Soziokulturelle Projekte und Vereine können nicht gefördert werden. Es kann leider keine Zuschüsse für laufende Kosten (z.B. Miete) und keine institutionelle Förderung von Kulturgruppen geben. Ausgeschlossen sind auch Zuschüsse für die verbesserte Ausstattung von Kulturräumen und Materialkosten für Künstler.
Der Tempelhof-Schöneberger Kulturbeirat entscheidet über die Fördermittel auf Antrag. Dieser formlose Antrag soll kurz und möglichst anschaulich wiedergeben, wie das geplante Projekt aussehen soll (Konzept, Beteiligte, künstlerische Lebensläufe, Termine, Ort) und vor allem einen Finanzierungsplan enthalten.

Antragsfrist für das Jahr 2007 (Projektbeginn ab II. Jahreshälfte)
ist der 28. März 2007.

Ihre Anträge richten Sie bitte an:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Amt für Bildung und Kultur
Beirat für Dezentrale Kulturarbeit
z.Hd. von
Frau Christine Crecelius,
John-F.-Kennedy Platz,
10820 Berlin
Tel. : 7560-4347
Fax: 7560-2010

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