Änderungen mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Welche Verbesserungen bringt die Pflegereform 2008?

Am 1. Juli 2008 wird, nachdem auch der Bundesrat Ende April zugestimmt hat, das PFLEGE-WEITERENTWICKLUNGSGESETZ in Kraft treten.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ist eine strukturelle Weiterentwicklung des bisherigen SGB XI (Pflegeversicherung), das dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker als bisher Rechnung tragen soll.
Doch was bedeuten nun diese Veränderungen für die Betroffenen und deren Angehörige?
Leicht angehoben und stufenweise dynamisiert werden sollen ab 01.07.2008 die ambulanten Pflegegelder (bei Pflege durch eine Privatperson) sowie die Pflegesachleistungen (Pflege durch Pflegedienst) in allen drei Pflegestufen sowie der Satz für die Verhinderungspflege. Neu eingeführt werden soll ein Anspruch auf Pflegeberatung (Fallmanagement), weiterhin die Schaffung und der Ausbau von wohnortnahen Pflegestützpunkten sowie der zusätzliche finanzielle Anspruch für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung - eine wesentliche Entlastung für Angehörige. Pflegebedürftige Menschen, die zuhause leben, können ein- oder mehrmals pro Woche in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden, wenn es zur Stärkung der häuslichen Pflege und zur Vermeidung von Heimaufenthalten beiträgt.

Erheblich profitieren aber vor allem an Demenz erkrankte Menschen. Sie sollen - auch ohne Pflegestufe - 100 bzw. 200 € monatlich erhalten je nach Einstufung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) für die Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsangebote in der Tagespflege, der Sozialstation oder durch spezielle ehrenamtliche Besuchsdienste.

Beratung bietet u.a. die 
"Beratung Rund um die Pflege" des Nachbarschaftsheims Schöneberg e.V.
Holsteinische Straße 30, 12161 Berlin, 
Tel. 859951-21 bzw. 859951-22 oder auch die Tagespflege Friedenau unter 8550280.
www.nachbareschaftsheim-schoeneberg.de

Annette Friedrich

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Juli 2008  Stadtteilzeitung