Die gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung im Betreuungsreformgesetz
Gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung

Am 18.06.2009 wurde vom Bundestag nach langen Debatten eine gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung im Betreuungsrecht geschaffen. Diese Gesetze treten am 01.09.2009 in Kraft. Erstmals gibt es Sicherheit, dass getroffene Verfügungen zu Behandlungswünschen (in der Regel beziehen sich diese auf Verzicht auf Ernährung über eine Magensonde, oder Verzicht auf Beatmung und vieles mehr) am Lebensende auch von den Ärzten beachtet werden müssen. Besteht eine rechtliche Betreuung so hat der Betreuer die gesetzliche Verpflichtung, den Willen des einwilligungsunfähigen Betreuten durchzusetzen. Wer sich über die neue Rechtslage informieren und Vorsorgeentscheidungen treffen möchte, die seinem Willen für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit zur Beachtung verhelfen, kann sich ohne weitere Verpflichtung an den für ihn örtlich zuständigen Betreuungsverein wenden.

Cura ist als Betreuungsverein in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg (Herr Dreisbach, Telefon 85 69 80 24, Steglitz-Zehlendorf (Herr Deroni, Telefon 85 98 66 12) und Charlottenburg-Wilmersdorf (Herr Rudel, Telefon 30 09 69 82) tätig. Der Cura-Betreuungsverein kommt unter anderem der Aufgabe nach, die Öffentlichkeit über Vorsorgeregelungen für den Fall der Krankheit oder Behinderung zu informieren. Wir führen dazu in den Sprechstunden kostenlose Beratungen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen durch.

Adressen, Telefonnummern und Sprechzeiten des Cura-Betreuungsvereins sind im Internet unter www.cura.nbhs.de oder dem Programmheft des Nachbarschaftsheims Schöneberg zu erfahren. Adressen, Telefonnummern und Sprechzeiten der anderen Berliner Betreuungsvereine können Sie über die Webseite www.berliner-betreuungsvereine.de oder telefonisch über das örtliche Bezirksamt (Betreuungsbehörde) oder die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (zentrale Service-Rufnummer 115) erfahren.

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September 2009  StadtteilzeitungInhaltsverzeichnis