Vor hundert Jahren
Der Friedenauer Lokal-Anzeiger berichtete am 10. Juli 1910:

„Die Höchstgrenze der Fahrgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge hat, so berichtet unser Rhc. – Mitarbeiter, der Regierungspräsident zu Potsdam für gewisse Amtsbezirke auf 26 Kilometer in der Stunde festgesetzt. Im Kreis Teltow sind dies die Amtsbezirke: Grunewald,  Schmargendorf, Grunewald –Forst (Dahlem), Friedenau, Steglitz, Gr.– Lichterfelde, Lankwitz, Mariendorf, Tempelhof, Britz und Treptow; …….. Bei Kraftfahrzeugen von mehr als 5,5 t Gesamtgewicht beträgt die überhaupt zulässige Höchstgeschwindigkeit 12 Km in der Stunde, sie kann, wenn die Triebräder mit Gummi bereift sind, bis auf 16 Km gesteigert werden. Die Höchstgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge in den obengenannten  Bezirken ist somit der für den Landespolizeibezirk Berlin zugelassenen angepasst. Die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge in geschlossenen Ortschaften ist in der bestimmten Erwartung erfolgt, dass die Kraftwagenführer die in der Bundesverordnung vom 3. Februar enthaltenen Vorschriften sorgfältig beachten und die Fahrgeschwindigkeit überall da entsprechend abmildern, wo der lebhafte Verkehr ein vorsichtiges Fahren verlangt.“

Hartmut Ulrich


September 2010  StadtteilzeitungInhaltsverzeichnis